16.04.2020
Die Grabenerweiterungen dieses Jahr werden von der Rohrammer sofort angenommen. Sie ist ein typischer Sommervogel in Schilfgebieten, dem natürlichen Lebensraum den wir mit entsprechenden Maßnahmen erhalten wollen. Die auffällig gezeichnete Rohrammer ist ein kleiner vorwitziger Vogel, der sich hier wunderbar beobachten lässt.
Die Rohrammer ist an ihrem dunklen Kopf mit dem weißen Schnurrbart gut zu erkennen.
13.05.2020
Die Rohrsänger sind nicht einfach zu unterscheiden.
Der Schilfrohrsänger ist mit Abstand der häufigste und aus kaum einem Schilfbestand wegzudenken. Er gehört zur typischen Avifauna von vegetations-reichen Feuchtgebieten und ist zudem lebhaft und wenig scheu.
Auch einige Bekassinen, eine Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan, Weißstorch, Graureiher und Nilgans waren in diesem Jahr Gäste im NSG.
13.05.2020
Der Neuntöter gilt bei uns als Charaktervogel einer halboffenen, reich strukturierten Landschaft.
Hier bewohnt er vor allem trockene und sonnige Landstriche mit ausgedehnten Busch- und Heckenbeständen.
Auch an buschreichen Waldrändern wie sie im LSG noch an der Gründau zu finden sind und in den Feldgehölzen trifft man ihn an.
26.05.2020
Die Frühe Adonislibelle braucht insbesondere Kleingewässer in mittleren Sukzessionsstadien. Vorteilhaft ist außerdem eine gewässernahe Baum-, Strauch- oder Staudenvegetation.
Sie fliegt nur wenig und meist nur kurze Strecken. Die Weibchen stechen ihre Eier in Pflanzenstengel und tauchen dabei auch unter Wasser, wobei die angekoppelten Männchen dann häufig mit untertauchen.
04.08.2020
Die Grünfrösche voneinander zu unterscheiden ist sehr schwer. Dieses Exemplar freut sich sicherlich über die Wasserstellen am NSG.
Der Kleine Wasserfrosch z.B. gilt bei uns als nicht gefährdet, ist dennoch europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und "streng geschützt" nach Bundesnaturschutzgesetz.
Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.
03.11.2020
Die Gemeine Heidelibelle fliegt von Anfang Juli bis Anfang November. Die Eiablage erfolgt direkt nach der Paarung. Im Tandem fliegt das Paar zu seichten Stellen am Ufer, dort schleudert das Männchen das Weibchen so, dass sie ihre Eier abwerfen kann.
Sie gilt bei uns im Gegensatz zu mancher Schwesternart als nicht gefährdet, geniest jedoch, wie alle Libellen, einen besonderen gesetzlichen Schutz.